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Informationen zu Themen wie zum Beispiel "Check-Up private Krankenversicherung", "Refraktionsbestimmung private Krankenkasse" und "Leistungseinschränkung für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort private Krankenversicherung"
Beitragsrückerstattung (kurz BRE)
Wenn man leistungsfrei bleibt, d.h. keine Rechnungen oder Rezepte eingereicht hat, erhält man einen gewissen Teil der Beiträge zurück. Dazu muß man mindestens 1 Kalenderjahr leistungsfrei sein. Selten bekommt man am Anfang auch für ein Rumpfjahr eine BRE. Auch wenn Kosten entstanden sind, kann man leistungsfrei bleiben, indem man die Rechnungen nicht vorlegt. Das ist mitunter vorteilhaft, wenn die mögliche Erstattung (abzüglich einer evt. Selbstbeteiligung) niedriger liegt, als die BRE. Die BRE bezieht sich auch auf den Arbeitgeber-Anteil des jeweiligen Tarifs.
Oft steigt die BRE durch mehrere "schadenfreie" Jahre hintereinander an. Gewöhnlich macht jede eingereichte Rechnung die BRE für das jeweilige Jahr hinfällig (außer die Selbstbeteiligung war noch nicht erfüllt).
Meistens müssen alle Tarif-Bereiche leistungsfrei sein. Reicht man eine Zahnrechnung ein, ist auch die BRE für den ambulanten Tarif weg.
Check-Up:
Damit ist eine ungezielte Vorsorge-Untersuchung gemeint. Es wird nicht auf die üblichen, in der Kasse etablierten gezielten Vorsorgen abgezielt, wie z.B. Herz/Kreislauf, Diabetes, Nieren, Krebsvorsorge etc., und auch nicht auf einen bestimmten Verdacht hin etwas untersucht, sondern einfach generell durchgecheckt. Dies betrachten die meisten Versicherer als nicht zweckmäßig, und wird daher i.d. Regel nicht übernommen.
GOZ:
Analog der GOÄ, die Gebührenordnung für Zahnärzte. Der Rahmen ist auch hier so gegeben, wie bei der GOÄ.
Heilmittel
Sind Behandlungen wie Krankengymnastik, Massage, Fango, Eisbehandlung, Wärmebehandlung, Reizstrom, medizinische Bäder, Bestrahlungen (z.B. Rotlicht), Inhalationen u.ä. Auch physiotherapeutische Anwendungen genannt. Müssen von einem geeigneten Arzt oder Heilpraktiker verordnet sein.
Hilfsmittel
Technische Mittel, die körperliche Behinderungen oder Einschränkungen mildern oder ausgleichen sollen. Das sind Brillen, Kontaktlinsen, Geh- und Stützapparate, Hörgeräte, Sprechgeräte, Körper-Ersatzstücke, orthopädische Schuhe und Schuheinlagen, Bruchbänder, Krankenfahrstühle, Kompressionsstrümpfe.
Gelegentlich wird unterschieden in große und kleine Hilfsmittel. Große Hilfsmittel sind zum Beispiel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Krankenfahrstühle.
Für orthopädische Schuhe sind meist Eigenanteile vorgesehen. Für Krankenfahrstühle gibt es oft Summengrenzen.
Hilfsmittelkatalog
Die meisten Versicherer sagen in Ihren Bedingungen in einer Aufzählung klar aus, welche Hilfsmittel übernommen werden, und in welchem Umfang. Das ist der Hilfsmittelkatalog. Ein offener Hilfsmittelkatalog bedeutet, dass Hilfsmittel zwar generell definiert, aber nicht klar auf bestimmte Hilfsmittel begrenzt sind. So könnte auch ein Anspruch auf neu entwickelte Hilfsmittel bestehen. Das ist jedoch die Ausnahme.
Krankentagegeld
Schließt sich - bei Angestellten - an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an. Ersetzt das Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit. Leistungen gibt es in der Regel nur bei 100 %-iger Arbeitsunfähigkeit, solange diese andauert, und auch tatsächlich nicht gearbeitet wird.
In verschiedenen Stufen wählbar, siehe Karenzzeit. Bereicherung am Krankheitsfall ist dabei nicht zulässig. Bei Angestellten darf der Wegfall des Arbeitgeber-Zuschusses für
die Kranken- und Rentenversicherung (nach Ende der Lohnfortzahlung) mit abgesichert werden.
Kündigungsverzicht im Krankentagegeld
Es gibt verschiedene Regelungen, die in erster Linie ein separat bestehendes Tagegeld betreffen. Der Versicherer verzichtet unter bestimmten Vorzeichen darauf, das Tagegeld zu kündigen. Nur ein allein bestehendes Tagegeld kann in den ersten 3 Jahren vom Versicherer gekündigt werden. Besteht das Tagegeld jedoch im Rahmen einer Vollversicherung, gilt dies nicht (wenn man auch beim Vorversicherer schon ein
Tagegeld hatte).
Leistungseinschränkung im Tagegeld bei Kur-/Sanatoriumsbehandlungen oder Reha-Maßnahmen
In den Musterbedingungen des PKV-Verbands ist vorgesehen, dass es für Kur-/Sanatoriumsbehandlungen oder Reha-Maßnahmen keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies steht in § 5 (1) g) der MB/KT (Musterbedingungen Krankentagegeld). Einige Versicherer verzichten in ihren Bedingungen auf diese Leistungsbeschränkung.
Vorsorge-Untersuchungen
Die gesetzlich üblichen Vorsorge-Untersuchungen beziehen sich auf die Bereiche Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf, Nierenerkrankungen. Diese Vorsorge-Untersuchungen über-
nehmen auch die privaten Krankenversicherer. Während es bei der gesetzlichen Kasse jedoch Regeln über den Zeitpunkt und die Häufigkeit der Vorsorge- Untersuchungen gibt, gilt dies nicht bei der privaten Krankenversicherung.
Wahlleistungen
Dies bedeutet grundlegend, dass man von einem Arzt bzw. anderem Behandler seiner Wahl behandelt werden kann. Meist bezogen aufs Krankenhaus.
Es gibt die Wahlleistung Arzt, also dass man sich den Arzt im Krankenhaus frei wählen kann. Das kann der Chefarzt oder sein Stellvertreter sein, muß es aber nicht.
Und es gibt die Wahlleistung Unterbringung, womit das 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer gemeint ist. In der Praxis (im Krankenhaus, und nach den Tarifen des Marktes) sind beide Wahlleistungen miteinander verbunden. Bessere Unterbringung gibt es meist nur bei gleichzeitiger Wahlarzt-Behandlung.
Wartezeiten
Wartezeiten schränken ggf. die Leistungen in den ersten Monaten ein. Diese fallen jedoch nur an, wenn man zuletzt nicht mehr lückenlos versichert war, bzw. nicht lange genug. War man bis zuletzt entweder gesetzlich oder privat versichert, und hat dabei mindestens den Zeitraum von 3 bzw. 8 Monaten erfüllt, entfallen die Wartezeiten.
Soweit sie doch mal anfallen, kurz die Regelung: Die allgemeine Wartezeit beträgt dann 3 Monate. Sie gilt für die normalen ärztlichen Behandlungen. incl. Krankenhaus.
Die besonderen Wartezeiten betragen meist 8 Monate. Sie beziehen sich auf alle Zahn- leistungen (auch Kieferorthopädie), Schwangerschaft und Psychotherapie. Innerhalb der Wartezeiten gibt es nur Leistungen bei Unfall.
Wartezeiten können auch bei späterer Erhöhung des Versicherungsschutzes aufkommen, und sollten dabei bedacht werden.
Hätte man sonst Wartezeiten zu akzeptieren, gibt es meist die Möglichkeit, eine ausführliche ärztliche Untersuchung (nach einem Vordruck der Gesellschaft) machen zu lassen. Dies aber auf eigene Kosten. Ist man hiernach gesund, entfallen die Wartezeiten (manchmal nicht für Zahnersatz).
10%-Plus
Pflichtregelung für eine zusätzliche Altersrückstellung, bezieht sich auf den seit 1.1.2000 gesetzlichen Mehrbeitrag von 10 % auf die Kosten-Tarife (ambulant, Krankenhaus und Zahnbereich). Diese werden für Rückstellungen verwendet, die verhindern sollen, dass ab 65 noch Beitragserhöhungen anfallen (das ist realistisch). Wird nur von Erwachsenen erhoben, bis zum 59. Lebensjahr. Der Arbeitgeber zahlt bei Angestellten die Hälfte mit.
Häufig verwendete Abkürzungen
KT Krankentagegeld
KHT Krankenhaus-Tagegeld
KV Krankenversicherung
MB Musterbedingungen (vom PKV-Verband; Mindestanforderungen)
MB Heißt auch Monatsbeitrag; meist im Zusammenhang mit BRE so genannt
PKV Private Krankenversicherung
PV Pflegepflicht-Versicherung
PPV Private Pflegepflicht-Versicherung
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Beitragsrückerstattung (kurz BRE)
Wenn man leistungsfrei bleibt, d.h. keine Rechnungen oder Rezepte eingereicht hat, erhält man einen gewissen Teil der Beiträge zurück. Dazu muß man mindestens 1 Kalenderjahr leistungsfrei sein. Selten bekommt man am Anfang auch für ein Rumpfjahr eine BRE. Auch wenn Kosten entstanden sind, kann man leistungsfrei bleiben, indem man die Rechnungen nicht vorlegt. Das ist mitunter vorteilhaft, wenn die mögliche Erstattung (abzüglich einer evt. Selbstbeteiligung) niedriger liegt, als die BRE. Die BRE bezieht sich auch auf den Arbeitgeber-Anteil des jeweiligen Tarifs.
Oft steigt die BRE durch mehrere "schadenfreie" Jahre hintereinander an. Gewöhnlich macht jede eingereichte Rechnung die BRE für das jeweilige Jahr hinfällig (außer <--- Ende / nur Auschnitte --->
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