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    Private Krankenversicherung für Selbständige

Selbstaendige Krankenversicherungen

Private Krankenversicherung für Selbständige

Der Wechsel in eine der privaten Krankenversicherungen (PKV) für Selbständige ist besonders attraktiv, da kein Arbeitgeber beteiligt ist. (siehe auch Selbstaendige Krankenversicherungen)

So kann ein Selbständiger die volle Beitragsersparnis bei einem kleineren Beitrag genießen. Zusätzlich winkt bei vielen Versicherern eine gute Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, die mit mit 1-6 Monatsbeiträgen noch dazu zu zurechnen ist!

Oft ist dennoch gleichzeitig in weiten Bereichen eine deutlich bessere Leistung als die der gesetzlichen Kasse möglich.

Für den Selbständigen ist es wirklich wichtig, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, da diese bewirkt, dass der Beitrag pro Jahr um weit mehr als diese vereinbarte Selbstbeteiligung (SB) sinkt. Eine Ersparnis ist also selbst dann vorhanden, wenn jedes Jahr die "maximale SB" vom Versicherten selbst zu tragen ist. Tarife ohne SB auszuwählen, wäre also äußerst "ungeschickt". (Unterseite Selbstaendige Krankenversicherungen)

Welches die optimale Selbstbeteiligung beim jeweiligen Versicherungsunternehmen st, kann ein Fachmann der PKV mit Hilfe seines Vergleichsprogramme feststellen, welches den direkten Vergleich des Beitrages inklusive der Selbstbeteiligung einfach möglich macht.

Selbstaendige Krankenversicherungen

Private Krankenversicherung und Familie

Der Selbständige kann, wenn er sich erst mal privat versichert hat, nicht ohne weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren.

Wichtig ist dieser Umstand für alle Männer, die später heiraten möchten und Kinder haben möchten. Hier bietet die GKV die Möglichkeit, Frau und Kinder kostenlos mitzuversichern. (Ähnliche Themen : Selbstaendige Krankenversicherungen)

Das gibt es in der PKV nicht - allerdings gibt es bei einigen PKV`s ganz besonders preiswerte Tarife, die speziell für die Familiensituation passen. Der Beitrag ist dann unter Umständen für Mann, Frau und 2 Kinder nicht höher als der Höchstbeitrag in der GKV, den ein gutverdienender Selbständiger dort zu zahlen hätte.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, in die GKV zurückzukehren - normal und legal.

1.

Wenn ein Selbständiger sich in der eigenen Firma anstellt mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, ist er unter bestimmten Voraussetzungen pflichtversichert. Er meldet sich also dann bei einer gesetzlichen Kasse an und kann die PKV ohne zeitgleich beenden oder eine Anwartschaft (AW) beantragen, was unter Umständen der bessere Weg ist.

Man kann auch eine Anwartschaft wählen, was zweckmäßig sein kann, wenn man später wieder in die PKV kann bzw. will.

Wenn ein Selbstständiger seine Tätigkeit in dieser Form beendet, und wieder Angestellter wird, kommt er wieder in die gesetzliche Kasse zurück. Das ist selbst dann der Fall, wenn er als Angestellter über der Pflichtgrenze liegt. Er muß nämlich erstmal 3 Jahre über der jeweiligen Pflichtgrenze liegen, ehe die private Krankenversicherung (wieder) möglich ist.

2.

Genau so, wie eine Ehefrau mit Kindern kostenlos bei der GKV des Mannes mitversichert sein kann, ist dies auch umgekehrt möglich. Das bedeutet also:

Ist die Ehefrau gesetzlich versichert und bleibt nach Schwangerschaft und Entbindung berufstätig, kann der Ehemann und Kind (bzw. Mann und Kinder) kostenlos bei der GKV der Ehefrau/Mutter mitversichert werden, wenn er nicht weiter berufstätig ist - also der Ehemann die klassische Rolle der Mutter übernimmt und zuhause bei Haushalt und Kind bleibt. (siehe auch Selbstaendige Krankenversicherungen)

Sicher bleiben weiter viele Fragen für Sie offen und Sie fragen sich auch, welche unter den fast 50 Krankenversicherungen die Richtige für Sie ist. Dabei kann ihnen der Spezialist, der sich seit mehr als 25 Jahren auf diesen Absicherungsbereich für private Krankenversicherung spezialisiert hat, versiert helfen.

Fordern Sie unsere Beratung an. Wir erstellen sorgfältig ausgewählte Angebote mit Hilfe unserer aktuellen Vergleiche-Programme. Auch die Beratung ist und bleibt für Sie kostenlos!

Umfassend - kostenlos und unverbindlich.

Artikel zum Thema Selbstaendige Krankenversicherungen - Letzte Überarbeitungen dieser Seite wurden am 23.08.2011 vorgenommen.

   A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E S   A N G E B O T


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

Mail Adresse   

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Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Selbstaendige Krankenversicherungen Lesen Sie interessante Fakten zum Thema und Selbststaendiger Krankenversicherung . Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema Selbststaendige Krankenversicherungen ? Selbstaendige Krankenversicherungen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Krankenversicherung PKV , Privat Krankenversicherung selbstaendig und Private PKV Selbstaendiger.

Den folgenden Artikel haben wir zusätzlich zum Thema Selbständiger Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet : Selbständige haben keinen Arbeitgeberanteil. Dafür haben Sie freie Gestaltungsmöglichkeiten. Jegliche Beitragsersparnis gehört ihm zu 100 %. Daher können sich auch Selbstbeteiligungen lohnen, die für einen Angestellten uninteressant wären. Die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit von mindestens 1 Kalenderjahr ist auch für Selbständige interessant. Der Betrag ist natürlich geringer, wenn die Selbstbeteiligung hoch angesetzt ist. Für Selbständige rechnet sich die Selbstbeteiligung immer, d.h. die Ersparnis ist höher als die mögliche Selbstbeteiligung (SB) sinkt. Die Frage ist lediglich, welche SB die Wirtschaftlichste ist. Ohne SB kann sich nicht lohnen, sie könnte allenfalls bequem sein in der Handhabung: Man könnte die Rechnungen ohne Nachdenken einfach einreichen. Auch das ist nur bedingt sinnvoll, da man damit die evt. bessere Beitragsrückerstattung verliert. Nähere Erläuterungen zur Einstufung: Für wen a) grundlegend passt, ist klar: Noch relativ neu Selbständige, oder Selbständige, die noch nicht so gut etabliert sind, d.h. relativ niedrige oder stark wechselndes Einkommen haben. Die Selbstbeteiligung ist gewöhnlich gering, weil diese u.U. für einen neu Selbständigen schwer zu tragen wäre. Der Tarif kann auch ganz gut für eine Hausfrau verwendet werden, wenn der Mann privat versichert ist. Ist z.B. das Einkommen des Mannes ziemlich hoch, kann der Beitrag für die Hausfrau bei der Kasse ziemlich teuer werden. Man könnte dann im Laufe der Zeit in bessere Tarife beim selben Versicherer umstellen, wenn man möchte. Es gibt dazu oft bestimmte Umstiegsoptionen, die vom erreichten Alter abhängen. Dabei gibt es keine erneute Risikoprüfung. b) Würde ein guter Berater am ehesten bei gut etablierten Selbständigen einsetzen, der sich einen hochwertigen Schutz leisten kann und will. Hier würde man lediglich sehen, dass die Selbstbeteiligung eine passende Höhe hat. Die Risikobereitschaft wäre hier eher nicht so hoch. c) Eignet sich evt. für gut etablierte Selbständige, denen es nichts ausmacht, auch mal 2.000,- oder mehr Euro auf einen Schlag hinzulegen. Für Katastrophenfälle ist jenseits dessen dann aber doch ein guter Schutz gewünscht, wie z.B. längerer Krankenhausaufenthalt, extensive, andauernde ambulante Behandlung, besonders aufwendige Zahnleistungen (Implantate, viele Kronen oder Brücken). Die Beiträge sind im Verhältnis sehr günstig, und somit auch für höhere Jahrgänge gut bezahlbar. Wenn man allerdings von den vollen denkbaren Kosten mit Selbstbeteiligung ausgeht, sind sie nicht mehr so beeindruckend günstig. 3.000,- Euro SB sind umgelegt auf den Monat immerhin 250,- Euro. Wählen sollte diese Tarife also derjenige, der die jährliche SB wirklich ohne Weiteres ausgeben kann. Machen Sie sich eine eigene Vorstellung, was eher zu Ihnen passen könnte, und lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachmann der PKV helfen. Ein umfassendes Vergleichsprogramm ist eine Selbstverständlichkeit. So können Sie sicherstellen, dass die Angebote wirklich zu Ihnen und Ihrer Situation passen. Familienplanung und Private Krankenversicherung Ein Selbständiger privat Versicherter kann als solcher nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Daher sind Frau und Kinder mit in die Planung der PKV einzubeziehen. Mitunter kann man die Frau bei sich anstellen, was steuerlich auch recht interessant sein kann. Ein gewiefter Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sollte befragt werden, ob das machbar und tragbar ist. Dann muss die PKV nicht allzu teuer sein, trotz Kindern. Ebenfalls nicht, wenn die Frau einer anderen versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Tipp: Ist die Frau angestellt, und verdient weniger als der Mann, aber der Mann liegt mit seinem Einkommen als Selbständiger noch unter der Versicherungspflichtgrenze, können die Kinder kostenlos über die Frau in der Kasse mitlaufen (Familienversicherung). Auch das kann den Wechsel des Mannes in die PKV erleichtern. Liegt er später darüber, bringt man die Kinder dann auch in die PKV. Entsprechend gilt das natürlich auch für Frauen, wenn diese der Hauptverdiener und der selbständige Teil sind. Wenn man der ganzen Familie die „Existenzgründer-Tarife“ gibt, ist der Beitrag insgesamt unter Umständen nicht höher als der Höchstbeitrag in der GKV, den ein gutverdienender Selbständiger dort zu zahlen hätte. Das kann also auch ein Lösungsweg sein. Arbeitet die Frau später wieder, kann der Schutz (wieder) aufgewertet werden. Kündigungsfristen - Neu Selbständige (aus der Anstellung heraus): Wer sich neu selbständig macht, und zuletzt Angestellter unter der Pflichtgrenze war, kann sich von Beginn der Selbständigkeit an privat versichern. Es gibt keine Kündigungsfristen, und keine 3 Jahre zu erfüllen. Man hat sogar die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten rückwirkend zu entscheiden, ob man freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt. Damit man sich diese Option gegenüber der Kasse offen hält, sollte man der Kasse mitteilen, dass man sich zum ... selbständig gemacht hat, und sich innerhalb der gesetzlichen Fristen entscheiden wird, wie die Krankenversicherung geregelt werden soll. Es kommt vor, der Kassenmitarbeiter nennt einem eine kürzere Frist; trotzdem gelten die 3 Monate per Gesetz. Falls man sich nicht bereits rechtzeitig vor der Selbständigkeit orientiert hat, gibt einem diese Regelung also zusätzlichen Spielraum zum Überlegen. Selbst wenn man inzwischen krank wurde oder einen Unfall erlitt, kann man in dieser Zeit immer noch der Kasse Bescheid geben, dass man als freiwilliges Mitglied dort bleibt. Dann muss man natürlich die Beiträge lückenlos nachzahlen. Diese Möglichkeit hat man nur, wenn man die nötige Vorversicherungszeit in der Kasse erfüllt hat (mind. 12 Monate, s. oben bei Besonderheit fehlende Vorversicherung). Kommt man aus dem Ausland, und macht sich direkt selbständig, kommt nur die PKV in Frage. Interessante Links zum Thema , Krankenversicherung private und Selbstaendige private Krankenversicherung finden Sie hier.

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