Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema
haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Selbststaendiger private Krankenversicherung Lesen Sie interessante Fakten zum Thema und Selbstaendige Krankenkassen . Sie haben Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zum Thema Selbststaendiger privat Krankenkassen
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Selbststaendiger private Krankenversicherung Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Krankenversicherung PKV
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Den folgenden Artikel haben wir zusätzlich zum Thema Selbständiger Krankenversicherung in Auszügen für Sie vorbeitet :
Es gibt 3 grundlegend unterschiedliche Ansatzpunkte für die Auswahl:
a) Sparsame, kassenähnliche Tarife mit kleiner Selbstbeteiligung, wie sie meist von Existenzgründern verwendet werden. Man nennt Sie daher auch Existenzgründer-Tarife (oder bisher auch Basis-Tarife, womit aber nicht die politisch gewollten Einheitstarife mit puren Kassenleistungen gemeint sind).
b) Hochwertige Tarife, ähnlich wie bei Angestellten, nur mit sinnvoll optimierter Selbstbeteiligung.
c) Großschaden-Tarife, mit meist hervorragenden Leistungen, aber sehr hohen Selbstbeteiligungen von z.B. 2.000,- bis 5.000,- Euro jährlich.
Nähere Erläuterungen zur Einstufung:
Für wen a) grundlegend passt, ist klar: Noch relativ neu Selbständige, oder Selbständige, die noch nicht so gut etabliert sind, d.h. relativ niedrige oder stark wechselndes Einkommen haben. Die Selbstbeteiligung ist gewöhnlich gering, weil diese u.U. für einen neu Selbständigen schwer zu tragen wäre.
Der Tarif kann auch ganz gut für eine Hausfrau verwendet werden, wenn der Mann privat versichert ist. Ist z.B. das Einkommen des Mannes ziemlich hoch, kann der Beitrag für die Hausfrau bei der Kasse ziemlich teuer werden.
Man könnte dann im Laufe der Zeit in bessere Tarife beim selben Versicherer umstellen, wenn man möchte. Es gibt dazu oft bestimmte Umstiegsoptionen, die vom erreichten Alter abhängen. Dabei gibt es keine erneute Risikoprüfung.
b) Würde ein guter Berater am ehesten bei gut etablierten Selbständigen einsetzen, der sich einen hochwertigen Schutz leisten kann und will. Hier würde man lediglich sehen, dass die Selbstbeteiligung eine passende Höhe hat. Die Risikobereitschaft wäre hier eher nicht so hoch.
c) Eignet sich evt. für gut etablierte Selbständige, denen es nichts ausmacht, auch mal 2.000,- oder mehr Euro auf einen Schlag hinzulegen. Für Katastrophenfälle ist jenseits dessen dann aber doch ein guter Schutz gewünscht, wie z.B. längerer Krankenhausaufenthalt, extensive, andauernde ambulante Behandlung, besonders aufwendige Zahnleistungen (Implantate, viele Kronen oder Brücken).
Die Beiträge sind im Verhältnis sehr günstig, und somit auch für höhere Jahrgänge gut bezahlbar. Wenn man allerdings von den vollen denkbaren Kosten mit Selbstbeteiligung ausgeht, sind sie nicht mehr so beeindruckend günstig. 3.000,- Euro SB sind umgelegt auf den Monat immerhin 250,- Euro. Wählen sollte diese Tarife also derjenige, der die jährliche SB wirklich ohne Weiteres ausgeben kann.
Familienplanung und Private Krankenversicherung
Ein Selbständiger privat Versicherter kann als solcher nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren.
Daher sind Frau und Kinder mit in die Planung der PKV einzubeziehen. Mitunter kann man die Frau bei sich anstellen, was steuerlich auch recht interessant sein kann. Ein gewiefter Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sollte befragt werden, ob das machbar und tragbar ist. Dann muss die PKV nicht allzu teuer sein, trotz Kindern. Ebenfalls nicht, wenn die Frau einer anderen versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.
Tipp: Ist die Frau angestellt, und verdient weniger als der Mann, aber der Mann liegt mit seinem Einkommen als Selbständiger noch unter der Versicherungspflichtgrenze, können die Kinder kostenlos über die Frau in der Kasse mitlaufen (Familienversicherung). Auch das kann den Wechsel des Mannes in die PKV erleichtern. Liegt er später darüber, bringt man die Kinder dann auch in die PKV. Entsprechend gilt das natürlich auch für Frauen, wenn diese der Hauptverdiener und der selbständige Teil sind.
Wenn man der ganzen Familie die „Existenzgründer-Tarife“ gibt, ist der Beitrag insgesamt unter Umständen nicht höher als der Höchstbeitrag in der GKV, den ein gutverdienender Selbständiger dort zu zahlen hätte. Das kann also auch ein Lösungsweg sein. Arbeitet die Frau später wieder, kann der Schutz
(wieder) aufgewertet werden.
Kündigungsfristen -
Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus:
War man zuletzt arbeitslos (sei es nur, um die Überbrückungshilfe zu erhalten), und macht sich selbständig, kann man sich sofort privat versichern. In der Regel muss man das auch, außer man gibt der Kasse gleich Bescheid, und vereinbart, dass man als freiwilliges Mitglied dort bleiben will. Andernfalls meldet einen das Arbeitsamt ab, und man hat keinen Versicherungsschutz mehr! Hier ist also Eile geboten.
Kündigungsfristen -
Selbständigkeit seit über 3 Monaten:
Ist man als Selbständiger zunächst bei der GKV geblieben, kann man in der Folge mit Frist von 2 Monaten auf das Monatsende kündigen (übliche Regelung für freiwillige Mitglieder). Bzw. bei BKK´s evt. früher, siehe oben bei "Es besteht bereits Versicherungsfreiheit".
Hat man sich gegenüber der Kasse dazu nicht erklärt, ist man bereits ohne Schutz, und sollte die PKV schnell wählen. Hier muss man dann entweder die sogenannten Wartezeiten erfüllen, oder ein ärztliches Attest (mitunter auch zahnärztliches) beibringen, wonach man gesund ist. Der Vordruck der entsprechenden Versicherung ist dann zu verwenden.
Hinweis: Wenn man über absehbare Zeit ohnehin beabsichtigt, in die PKV zu wechseln, sollte man das besser so früh wie möglich tun, bzw. jedenfalls möglichst noch im selben Kalenderjahr (bei Beginn). Wegen des sonst höheren Eintrittsalters bringt das sonst dauerhaft höhere Beiträge hervor (pro Jahr mehr ca. 10.- Euro monatlich). Selbst wenn die Anfangseinstufung bei der GKV günstig erscheint (Mindestsatz von ca. 271,- Euro): Meist wird nach 1/2 bis 1 Jahr nach den tatsächlichen Einkünften gefragt, und dann kann eine rapide Hochstufung entstehen.
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