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    Menschen ohne Krankenversicherung

unversichert Krankenversicherung

Unversicherten drohen seit dem 01.02.2009 hohe Strafgelder

Unversicherten drohen seit dem 01.02.2009 hohe Strafgelder in der privaten Krankenversicherung, und in der gesetzlichen Kasse schon seit Längerem.

Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 - Strafen, wenn man unversichert ist. Für alle, die keine Krankenversicherung haben, äußerst wichtig zu beachten:

In der PKV werden erhebliche Strafgebühren erhoben, wenn man der Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 nicht nachkommt.

Regelung in der privaten Krankenversicherung (PKV): Für jedem Monat, in dem man unversichert ist, muß man 1 Monatsbeitrag "Strafe" an die private Krankenversicherung zahlen. Der Januar 2009 zählt noch nicht mit ("freundlicherweise"), aber ab Februar 2009 gilt es dann. Das geht für bis zu 5 Monate so (dann sind es also 5 Monatsbeiträge), danach gilt 1/6-tel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat. (siehe auch unversichert Krankenversicherung)

Für die Pflegepflichtversicherung und die gesetzlichen 10 % Altersrückstellung werden keine Strafbeiträge erhoben. Somit ist die Strafgebühr auch für die ersten 5 zu zahlenden Monate sogar günstiger, als der tatsächliche Beitrag.

Wird jemand evt. erst Jahre später in der PKV aufgenommen, und die unversicherte Zeit ist nicht ermittelbar, bzw. sehr lang, dann werden 5 Jahre unversicherte Zeit zugrunde gelegt. Damit wären dann also maximal 14 Monatsbeiträge zu bezahlen.

Regelung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Für Personen, die nach dem 1.4.2007 unversichert sind, werden von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben. Zusätzliche Strafgebühren und Säumniszuschläge sind möglich. Die Regelung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist vergleichsweise freundlicher, weil es nur auf den 1.2.09 zurückgeht.

unversichert Krankenversicherung

Man kann Interessenten also nur empfehlen, so früh wie möglich eine Krankenver- sicherung zu besorgen. In der privaten Krankenversicherung kann man dies ja, wenn gewünscht, sehr günstig halten, mit geringen Leistungen. Man könnte aufgrund der Nachzahlung auch für kurze Zeit einen extrem günstigen Tarif nehmen, und in der Folge umstellen. Dann zahlt man nur auf der Basis des besonders niedrigen Beitrags seine "Strafgebühr". Solche Möglichkeiten hat die GKV nicht. (Unterthema : unversichert Krankenversicherung)

Chance, die Strafgebühr zu vermeiden:

Unter bestimmten Voraussetzungen erheben sehr wenige PKV´s keine Strafgebühren. Es geht dabei vor allem darum, daß die letzte gehabte Krankenversicherung eine gesetzliche Kasse gewesen sein muß (nachweislich). Ansonsten müssen die Daten aus dem persönlichen Umfeld passen (Beruf, Einkommen, wirtschaftliche Situation). Wir kennen die möglichen Versicherer!

Artikel zum Thema unversichert Krankenversicherung - Die letzte Überarbeitung unseres Artikels erfolgte am 02.04.2009

   A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E S   A N G E B O T


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Krankengeld ab dem

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Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung " für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung finden Sie hier hier: Die Strafgebühr steht im § 8 Absatz 3 der AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) in den Musterbedingungen. Sie ist insofern für alle privaten Versicherer gleichermaßen gültig. Sie ist dort als Beitragszuschlag bezeichnet worden. Zur Klarheit hat sich in der Praxis die Bezeichnung Strafgebühr oder Strafbeitrag etabliert, um klarzustellen, dass es eine einmalige Gebühr ist, die als Strafe dafür erhoben wird, dass man die Pflicht zur Krankenversicherung nicht erfüllt hat. Der 1. unversicherte Beitrag bleibt als Toleranz ohne Gebühr. Von da an bis zum 5.Monat wird dann die Strafgebühr erhoben von jeweils einem vollen Monatsbeitrag. Ab dem 6.Monat wird dann nur noch 1/6 des Monatsbeitrags erhoben. Ist man seit dem 1.1.2009 unversichert, und unterlag der Pflicht zur Krankenversicherung, und hat die PKV erst ab 1.12.2011, summiert es sich auf immerhin 9 volle Monatsbeiträge. Wenn der 1. Monat nicht der Januar 2009 ist, weil die Pflicht zur Krankenversicherung erst später entstand (Person aus dem Ausland), sind sich die Versicherer nicht immer einig, ob sie diesen ersten Monat als Toleranz akzeptieren. Gewöhnlich wird hier nur auf den Januar 2009 abgehoben. Es kann sich lohnen, darüber mit dem Versicherer zu sprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen, und bei bestimmten Versicherern, hat man auch die Möglichkeit, sich die Strafgebühr zu ersparen. Das gilt vor allem dann, wenn die zuletzt vorhandene Krankenversicherung eine gesetzliche Kasse war, nicht eine PKV. Es spielt nicht unbedingt eine Rolle, wie viele Monate oder Jahre das her ist. Einige sehr wenige Versicherer (uns sind 4 bekannt) verzichten dann auf die Strafgebühr, und nehmen einfach zum nächsten Monatsbeginn auf. Sonstige Regelungen, wie Wartezeiten, nötige Atteste für die Aufnahme, und gegebenenfalls die Erbringung eines Nachweises der letzten GKV, sind unabhängig davon einzuhalten. Diese Versicherer haben die folgende Sichtweise: Da die gesetzliche Kasse eigentlich dafür zuständig gewesen wäre, die Lücke zu verhindern, Nachzahlungen zu verlangen etc., ist es nicht Aufgabe der PKV, sich darum zu kümmern, und aufgrund dessen Strafgebühren zu erheben. Daher also die Akzeptanz ohne Strafgebühr, aber immer nur, wenn die letzte Krankenversicherung eine gesetzliche Kasse war, keine private Krankenversicherung. Das ist soweit stichhaltig, wird jedoch von der Mehrheit der PKV´s so nicht gesehen. Für eine begrenzte Zeit haben manche Versicherer auch im Falle einer zuletzt gehabten PKV auf die Strafgebühr verzichtet. Das war aber im Grunde nicht statthaft, wurde von Mitbewerbern zu Recht angegriffen, und wurde vor einiger Zeit daher auch eingestellt. Bei unversicherten Personen ist jede PKV vorsichtig mit der Annahme. Man sieht sich daher an, was der Beruf ist, wie man darin etabliert, was das Einkommen ist, und ob man davon ausgehen kann, dass die (meist selbständige) Tätigkeit so anhält. Der Versicherer ist an bleibenden Personen interessiert, und an Beitragszahlern. Weisen die Anzeichen darauf hin, dass man darauf nicht rechnen kann, lehnen die Versicherer in der Regel ab. Manche Versicherer sind ein wenig toleranter. Die Versicherer haben hier deswegen ein besonderes Risiko, weil sie nicht mehr, wie vor 2009, den Vertrag wegen Nichtzahlung kündigen können. Der Vertrag kann nach entsprechend qualifizierter Mahnung lediglich ruhend gestellt werden. In dieser Zeit gibt es zwar keinen normalen Leistungsanspruch, aber laut Gesetz muss selbst dann noch für Behandlung bei akuten Schmerzen, in Notfällen und bei Entbindung geleistet werden, ohne Beitrag erhalten zu haben. Das ist für die PKV´s eine Härte, die man nicht ohne Weiteres eingeht. Daher die Vorsicht im Vorfeld, was auch völlig legitim ist. Interessante Links zum Thema , Versicherungspflicht private Krankenversicherung und ohne private Krankenversicherung finden Sie hier.

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