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 Beitragsbemessungsgrenze / Pflichtversicherungsgrenze

Versicherung Grenzen

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze- und Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2011 / 2012

Die Sozialversicherungsgrenzen wurden zum 01.01.2012 angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt demnach im Jahr 2012 auf 45.900.- Euro (dies entspricht einem monatlichen Betrag von 3.825,00 Euro) , die Pflichtversicherungsgrenze ist für das Jahr Jahr 2012 auf ein Jahreseinkommen in Höhe von 50.850.- Euro (dies entspricht einem monatlichen Betrag von) angehoben worden.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 ( die Grenze, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß) liegt bei jährlich 45.900,- Euro / monatlich 3.825,- Euro.

Höhe der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze :

2012

45.900.- Euro jährlich

2011

44.550.- Euro jährlich

2010

45.000.- Euro jährlich


Die Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2012 liegt bei einem Jahreseinkommen von 50.850,- Euro / monatlich 4.237,50 Euro.

Höhe der jeweils aktuellen Pflichtversicherungsgrenze :

2012

50.850.- Euro jährlich

2011

49.500.- Euro jährlich

2010

49.950.- Euro jährlich


Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt 2010 eine geringere Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 45.000 Euro (3.750,- Euro monatlich) für alle Bundesländer (2009 waren es 44.100 Euro, 3.675 Euro monatlich). Wer das erfüllte, fällt nur in die gesetzliche Kasse zurück, wenn er unter diese Grenze fällt. (bitte beachten Sie auch unseren Artikel "Versicherung Grenzen")

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Erklärungen zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welchem monatlichem Gehalt oder Einkommen ein freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherter den Beitragssatz zur Kasse zahlen muß.

Bis 2002 war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der Versicherungspflichtgrenze. Zum 1.1.2003 wurde das geändert.

Informationen zur Pflichtversicherungsgrenze

Auf monatlicher Basis ist also 2012 ein Brutto von 4.237,50 Euro nötig, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können (nach 2011 4.125,00 Euro). Dies gilt bei 12 Monatsgehältern jährlich. Bei 13 Gehältern genügen zum Beispiel bereits gerundet 3.911,54 Euro Euro monatliches Brutto. (ähnliche Themen :Versicherung Grenzen)

Das Nettoeinkommen spielt dabei keine Rolle.

Gemäß dem neuen Gesetz, verabschiedet 22.12.2010, genügt es, 1 Jahr über der Pflichtgrenze gelegen zu haben, sofern man dann auch Anfang des neuen Jahres über der neuen Pflichtgrenze liegt. Berufsanfänger, die gleich über der Pflichtgrenze liegen, können sofort in die private Krankenversicherung.

Wer anläßlich Arbeitgeberwechsels über der Pflichtgrenze liegt, darf anläßlich dessen ebenfalls gleich in die PKV. In diesen beiden Fällen wird das Einkommen auf die 12 (oder 13) Monatsgehälter hochgerechnet, es geht also nicht unbedingt nach dem wirklichen Einkommen des jeweiligen Jahres.

(Themenrelevanz / bzw. ähnliche Themen finden Sie oben auf dieser Seite: "Versicherung Grenzen")

Auf der Grundlage des derzeitigen durchschnittlichen Höchstsatzes 2011 sind 575,74 Euro Beitrag zur gesetzlichen Kasse zu zahlen. Bei privat Versicherten ist der maximale Arbeitgeberzuschuss 271,01 Euro. Für freiwillig Versicherte Angestellte kommen in der gesetzlichen Kasse dann noch 72,39 Euro (Kinderlose 81,68) Pflegeversicherung dazu. In der PKV ist der Beitrag zur Pflegeversicherung deutlich günstiger, abhängig vom Alter. Bei Alter 40 sind es ca. 24,- Eur. Auch davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass es zusammen auf ca. 280,- Euro Arbeitgeberzuschuß hinausläuft. Der Arbeitgeber- zuschuß ist optimal genutzt, wenn der Gesamtbeitrag mit Pflegeversicherung nicht wesentlich über 560,-. (relevante Themen "Versicherung Grenzen")

Das maximale Tagegeld in der gesetzlichen Kasse ist für 2011 täglich 87.- Euro.

Artikel zum Thema Versicherung Grenzen - Wir haben Teile der Seite zum Thema "Pflichtversicherungsgrenze" und "Beitragsbemessungsgrenze" zum letzten mal am 23.03.2011 für Sie aktualisiert

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Versicherung Grenzen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! private Krankenkasse Krankenversicherungen Sozialversicherungsgrenzen 2012 Krankenkassen Hoehe Versicherungspflichtgrenze. Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Beitragsbemessungrenze + Pflichtversicherungsgrenze und zum Beginn des Versicherungsschutzes in der PKV" für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung finden Sie hier hier: Es war nötig, für Arbeitnehmer eine Grenze festzusetzen, ab der Sie in die PKV können. Personen mit gemäßigtem Einkommen gelten aus Sicht des Gesetzgebers als besonders „schutzbedürftig“, und diese gehören dann automatisch der gesetzlichen Krankenversicherungen an. Sie sind also versicherungspflichtig. Zusätzlich sind auch Landwirte dazu verpflichtet, in der gesetzlichen Kasse zu sein. Andere gängige Bezeichnungen sind Jahresarbeitsentgeltsgrenze (kurz JAE), oder kurz Pflichtgrenze. Diese Grenze gibt es „schon immer“, weil es schon immer die Sicht des Gesetzgebers war, dass der Hauptteil der Bevölkerung in einer gesetzlichen Kasse sein soll. Insofern war das Tätigkeitsfeld der PKV (für die Vollversicherung) schon immer begrenzt. Die Pflichtgrenze ist grundsätzlich eine Jahresgrenze, die zur Orientierung oft auch auf monatlicher Basis genannt wird. Die Pflichtgrenze ist stark dynamisch. So war die Pflichtgrenze 1969 bei gerade mal 900,- DM monatlich, also 10.800,- DM . Sie wurde in der Folge dem Einkommen angepasst. Dennoch bleibt festzustellen, dass zwischen 900,- DM in 1969 und 4.125,- Euro jährlich ein sehr großer Unterschied ist. Tendenziell ist der Kreis der Angestellten, der in die PKV kann, stärker beschnitten worden. Gerechnet wird für die Pflichtgrenze das Bruttoeinkommen. Gerne informieren wir Sie über die Besonderheiten bei der Versicherungspflichtgrenze. Bei Rückfragen oder Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Versicherungspflichtgrenze : Unregelmäßige weitere Bezüge, wie Bonus, Überstunden, Wochenendzuschläge etc. werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung. Bei Frage oder weiteren gewünschten Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Interessante Links zum Thema finden Sie in Kürze an dieser Stelle. Interessante Links zum Thema privat Krankenversicherung , Krankenkasse, private Krankenversicherung Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze 2012, Privat PKV Pflichtversicherungsgrenze 2010 und Private PKV neue Pflichtversicherungsgrenze finden Sie hier.

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