Neben den Themen zur privaten Krankenversicherung und zum Thema "Versicherungspflicht Krankenversicherung" haben wir die folgenden Themen für Sie vorbereitet: Versicherungspflicht Krankenversicherung Lesen Sie interessante Fakten zum Thema Versicherungspflicht Krankenversicherung. Hintergrundinformationen in kurzen Artikeln zur privaten Krankenversicherung und
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Versicherungspflicht Krankenversicherung Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Krankenversicherungspflicht PKV, private Krankenversicherung aber keine und Krankenversicherung Strafgebuehr
Folgende Themen haben wir zusätzlich neben dem Thema PKV in Auszügen zum Thema "Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung
" für Sie vorbeitet ( den vollständigen Artikel zum Thema Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung finden Sie hier hier: Aus Sicht der privaten Krankenversicherung gilt seit dem 1.1.2009 gesetzlich verordnet die Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben. Gemeint ist damit der Personenkreis, der in die PKV einzuordnen ist. Also Selbständige, Beamte, und Angestellte, die über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegen. Beamte haben zwar eine teilweise Erstattung Ihrer Krankheitskosten über die Beihilfestelle (meist 50 %), müssen aber den verbleibenden Teil privat absichern. Insofern gilt auch für Sie die Pflicht zur Krankenversicherung, eben anteilig. Unversicherte bei Angestellten sind eher selten. Kann vielleicht vorkommen bei Rückkehrern aus dem Ausland, die sich nicht schnell genug um die Krankenversicherung bemühen.
Für den Personenkreis, der in die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zuzurechnen ist, gilt die Pflicht zur Krankenversicherung bereits seit 1.4.2007. Das kann auch Selbständige betreffen, die zuletzt in der GKV gewesen waren, ehe sie die Krankenversicherung verloren haben. Diese haben insofern auch die Berechtigung, der zuletzt gehabten GKV wieder beizutreten. Jedoch werden dann die Beiträge rückwirkend für die ungedeckte Zeit erhoben, bis zurück zum 1.4.2007. Das kann daher sehr teuer sein. Lediglich eine Ratenzahlung dafür kann helfen, die Last etwas zu reduzieren. Insofern wird es oft besser sein, sich stattdessen um eine PKV zu bemühen. Hier gilt die Pflicht zur Krankenversicherung ja erst ab 1.1.2009.
In der PKV werden dann Gebühren fällig, wenn die Pflicht zur Krankenversicherung nicht erfüllt ist. Entweder ab 1.1.2009, oder dann, wann eben die Pflicht zur Krankenversicherung entstanden ist. Sie entsteht, sobald man einen deutschen Wohnsitz offiziell angemeldet hat. Das betrifft insofern deutsche Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, und dann als Selbständige tätig werden, oder als Angestellte über der Pflichtgrenze. Und ebenso Nicht-Deutsche (Ausländer), die nach Deutschland kommen, um hier berufstätig zu sein. Wer vielleicht nur zu Besuch nach Deutschland kam, und sich später entscheidet, in Deutschland zu bleiben, und dann auch seinen Wohnsitz hier anmeldet, unterliegt dann ebenfalls ab Anmeldung des Wohnsitzes der Pflicht zur Krankenversicherung. Bei Angestellten wird das gewöhnlich die gesetzliche Kasse sein. Hat man sich nicht gleich dort angemeldet, Muss man nachzahlen. Und Muss darauf hoffen, dass der Arbeitgeber dann auch rückwirkend seinen Anteil zahlt. Selbständige, die neu nach Deutschland kamen, oder aus dem Ausland zurückkehren, können nicht in die GKV, sondern nur in die PKV.
Bei zuletzt fehlender Krankenversicherung sind in der Regel Atteste zum Erlass der Wartezeiten notwendig. Ist die Lücke zu einer zuletzt gehabten Krankenversicherung nicht allzu groß, z.B. bis 3 Monate oder bis 6 Monate (je nach Versicherer), hat man gegebenenfalls auch die Wahl, ob man das ärztliche und zahnärztliche Attest erbringt, oder ob man die Wartezeiten akzeptiert. Die Wartezeiten bedeuten, dass im entsprechenden Zeitrahmen noch kein Leistungsanspruch besteht, mit Ausnahme von Unfall. Es gibt die allgemeinen Wartezeiten, die 3 Monate beträgt. Sie gilt für den ambulanten Bereich, und den Krankenhausbereich. Und dann die besonderen Wartezeiten, sie gelten für den gesamten Zahnbereich (also Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie), und zusätzlich für Psychotherapie und Entbindung. Auch wenn mann die Atteste nicht immer zwingend machen muss, ist es doch empfehlenswert, dies zu tun. Dann hat man die Wartezeiten vom Hals, was auch immer geschieht. Die Atteste sind bei Antragstellung vorzulegen, oder kurzfristig und zeitnahe zur Antragstellung. Der Versicherer entscheidet über den Antrag immer nur zusammen mit den Attesten, wenn welche vorgesehen sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen, und bei bestimmten Versicherern, hat man auch die Möglichkeit, sich die Strafgebühr zu ersparen. Das gilt vor allem dann, wenn die zuletzt vorhandene Krankenversicherung eine gesetzliche Kasse war, nicht eine PKV. Es spielt nicht unbedingt eine Rolle, wie viele Monate oder Jahre das her ist. Einige sehr wenige Versicherer (uns sind 4 bekannt) verzichten dann auf die Strafgebühr, und nehmen einfach zum nächsten Monatsbeginn auf. Sonstige Regelungen, wie Wartezeiten, nötige Atteste für die Aufnahme, und gegebenenfalls die Erbringung eines Nachweises der letzten GKV, sind unabhängig davon einzuhalten. Diese Versicherer haben die folgende Sichtweise: Da die gesetzliche Kasse eigentlich dafür zuständig gewesen wäre, die Lücke zu verhindern, Nachzahlungen zu verlangen etc., ist es nicht Aufgabe der PKV, sich darum zu kümmern, und aufgrund dessen Strafgebühren zu erheben. Daher also die Akzeptanz ohne Strafgebühr, aber immer nur, wenn die letzte Krankenversicherung eine gesetzliche Kasse war, keine private Krankenversicherung. Das ist soweit stichhaltig, wird jedoch von der Mehrheit der PKV´s so nicht gesehen. Für eine begrenzte Zeit haben manche Versicherer auch im Falle einer zuletzt gehabten PKV auf die Strafgebühr verzichtet. Das war aber im Grunde nicht statthaft, wurde von Mitbewerbern zu Recht angegriffen, und wurde vor einiger Zeit daher auch eingestellt. Interessante Links zum Thema , Strafgebuehr private Krankenversicherung und Krankenversicherung Menschen ohne finden Sie hier.
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